Have any Questions? +01 123 444 555

Regenbogenforelle grosse Infoseite
Vergleich der Expertisen

RBF Expertisen zum Fragenkatalog des BUWAL

zur leichteren Vergleichbarkeit zusammengestellt von G. Feuerstein

 

6.1. Fragen allgemeiner Natur zur Konkurrenz

 

Frage 1:

Ist es grundsätzlich möglich eine interspezifische Konkurrenz nachzuweisen oder auszuschließen?

 

Jungwirth:

grundsätzlich ja, im Alpenrheingebiet hinsichtlich Quantifizierbarkeit nur sehr beschränkt bzw. bzgl. weniger Aspekte möglich. Nischenüberlappung bei Freilanduntersuchungen recht gut feststellbar. Nischenüberlappung macht Konkurrenz erst möglich. Dadurch u. U. Konkurrenz für BF möglich.

Konkurrenznachweis im Alpenrheintal überwiegend nur anhand von Indizien möglich. Quantifizierung von Konkurrenz durch Felduntersuchungen nicht machbar

Mur: Nischenüberlappung und Konkurrenz fraglich – weil konstante Zahl Adulte

leichter Konkurrenz zu belegen als nachteilige Auswirkung von Besatz nachzuweisen.

 

Rey:

Nachweis ist prinzipiell möglich. Beweisführung anhand einer Kette von Indizien. BF spürt im äusseren Toleranzbereich Konkurrenz stärker.

äusserer Toleranzbereich - BF wäre auch ohne BF auf niedrigem Niveau

Bei Felduntersuchungen muss man berücksichtigen, dass abiotische und biotische Faktoren nie getrennt untersucht werden können Indizien müssen allgemein akzeptiert werden.

 

Adami:

kann festgestellt werden, Feststellung bei nur geringem Konkurrenzdruck schwierig oder unmöglich; im Einzugsgebiet der Etsch nicht nachgewiesen und in größeren Gewässersystemen unwahrscheinlich

 

Harsanyi:

Schwierig, da Konkurrenz mit abiotischen Faktoren kombiniert ist und sich beides nicht immer trennen lässt. Unklar welchen Stellenwert sie im Fliessgewässer-Ökosystem überhaupt einnimmt.

 


Frage 2:

Gilt Nischenüberlappung von zwei Arten(a) oder gemeinsame Nutzung eine Ressource(b) als Hinweis für eine Konkurrenzsituation?

 

Jungwirth:

a und b sind Hinweise auf eine potentielle Konkurrenz aber in keiner Weise Beleg dafür.

In suboptimalen Bereich ist anzunehmen dass beide Arten konkurrenzieren in strukturierten Bereichen auch bei stärkerer Überlappung nur minimale Konkurrenz.

 

Rey:

a und b sind Voraussetzungen, die Konkurrenz ermöglichen aber keine hinreichenden Hinweise

im äusseren Toleranzbereich fehlt Chancengleichheit

 

Adami:

Unterschiedlich große Überlappung bedeutet nicht automatisch Konkurrenz. Konkurrenz ist die gemeinsame Nutzung einer als Mangelware geltenden Ressource.

Nischenüberlappung betrifft bei minimaler Konkurrenz Ressourcen, die keine Art vollkommen ausnutzen kann;

 

Harsanyi:

Unterschiedliche Ansprüche, deshalb keine vollkommene Nischenüberlappung (Bsp. Bergbach). Aufgrund vorübergehender situationsbedingter Nischennutzung kann man nicht von Konkurrenz sprechen.

 

Frage 3:

Kennen Sie persönlich einen Fall in dem im Feld einen eindeutige Konkurrenzsituation zwischen 2 Arten festgestellt wurde?

 

Jungwirth:

Kein einziger Fall von Konkurrenz bekannt, auch Hinweise darauf auch bei Nischenüberlappung in der Mur nicht gegeben.

Unter 4.2.3 ersichtlich dass evtl. langfristige Anpassung der RBF  

 

Rey:

Nachweis einer eindeutigen Konkurrenzsituation zwischen 2 Arten ist mir nicht bekannt. Bei eigenen Untersuchungen Indizien für dichteabhängige intraspezifische Regulation bei RBF

 

Adami:

Kennt persönlich keinen Fall, wo eine eindeutige Konkurrenzsituation nachgewiesen und wissenschaftlich belegt wurde.

 

Harsanyi:

In einer intakten Forellenregion (Epi- und Metarithral) ist mir nichts bekannt, das Konkurrenz glaubhaft beschreibt. Untersuchungen von Peter sind bezüglich Konkurrenz ungeeignet. Bezüglich RBF ist Konkurrenz in Zoologie und Synökologie als unbedenklich eingestuft.

 

6.2. Fragen zum RBF Einsatz:

 

Frage 4:

Sind regelmäßige Einsätze in offene Gewässer mit Vorsorgeprinzip kompatibel?

 

Jungwirth:

Auslegungssache: bei rigider Auslegung nicht kompatibel. Reversibilität nicht leicht oder vollständig möglich. Andererseits ist RBF trotz Neozoenstatus eine eingebürgerte Fischart (mehrere Generationen wild), Beantwortung bedarf Diskussion, nicht absehbare Anpassung der RBF 

 

Rey:

Auslegungssache; regelmässige Einsätze von RBF mit Vorsorge nicht vereinbar, die gängige Auslegung des Vorsorgeprinzips lässt dies aber mit Einschränkungen zu. Risiko beim Einsatz mit Neozoen im Freiland generell nicht gänzlich auszuschliessen; wissenchaftliche Bewertung - dann alle Betroffenen einbeziehen für  Risikomanagement-Optionen

Neozoen gilt als heimisch/eingebürgert, wenn wild über mehrere Generationen im Gewässer

 

Adami:

Prinzipiell sind regelmäßige Einsätze nicht mit VP kompatibel, hängt jedoch mit der Begründung und Reversibilität zusammen, Risiko von Übertragung von Krankheiten bleibt obwohl im Freiwasser kaum Bedeutung

 

Harsanyi:

Da Konkurrenz bis zu diesem Zeitpunkt nicht glaubhaft nachgewiesen werden konnte und dass durch den Besatz mit RBF die Fischbestände beeinträchtigt wurden, ist der Besatz mit dem Vorsorgeprinzip kompatibel.

 

Frage 5:

Stellen regelmäßige Einsätze von RBF in Gewässer wo BF stark gefährdet ist(Lebensraum) eine nachhaltige Lösung dar, und ist dies mit Biodiversitätskonvention vereinbar?

 

Jungwirth:

Bei strikter Auslegung keine nachhaltige Lösung und mit Biodk. schwer vereinbar. BF derzeit in schwieriger Situation auch in Bezug auf Reetablierung der BF

 

Rey:

regelmässige Einsätze in diesem Fall keine nachhaltige Lösung und mit Biodiversitätskonvention nicht vereinbar

Konformität des RBF Besatzes lässt sich aus Agenda 21 nicht ablesen

Unterscheidung zwischen permanenten und zeitlich begrenzten Einsätzen

 

Adami:

Regelmäßige Einsätze in Gewässersysteme wo die BF stark gefährdet ist, stellen keine nachhaltige Lösung dar Verringerung des Flaschenhalseffekts durch Bestandsstützung, Fraglichkeit des Erfolgs bei schon jetzt hohen Dichten

 

Harsanyi:

Wenn Biozönid den Fisch ersetzen will, nutzen keine Besatzmassnahmen mit BF.  In diesen Gewäsern gibt es keinen Fisch, der die BF ersetzen kann. Bestandsstützung von angepassten Fischarten ist legitim und mit Rio-Konvention kompatibel, solange die BF nicht selbständig in der Lage ist, diese Gewässer zu besiedeln und eigenständige Populationen auszubilden.

 

Frage 6:

Sind vorübergehende Einsätze der RBF

a) denkbar und vernünftig

b) mit Nachhaltigkeitsprinzip vereinbar

c) aus Sicht des Artenschutzes vertretbar

 

Jungwirth:

a) denkbar (jedoch gew. Rahmenbedingung), vernünftig aus fischereiwirtschaftlichen Gesichtspunkten

denkbar v.a. in Binnenkanälen(RBK) – Herkunft, Mutterfischfang

b) ja, bezügl. Vorsorge und Nachhaltigkeitsprinzip auf Restrisiko zu überprüfen vorübergehende Einsätze von RBF weniger bedenklich als BF Einsätze

c) bzgl. Artenschutz vertretbar wenn bzgl. BF und SF geplant und überprüft wird

RBF im Sinne des Artenschutzes eine eingebürgerte Art

 

Rey:

a) denkbar (Rahmenbedingungen: Art bereits im System etabliert, Art muss nahe verwandt mit etablierter Art seinsein und keine anderen Auswirkungen als diese erwarten lassen, Schädigung angestammter Arten ausgeschlossen, seuchenfrei!) vernünftig(wenn Bedingungen erfüllt werden und eine Verbesserung des fischereilich nutzbaren Bestandes erfolgt.

b) ja, wenn etablierte Neozoen (vernünftig auch wenn keine angestammte Fischart in nutzbarem Masse gefördert werden kann, nein wenn genetisch neue Art

c) mit BDK und Artenschutz vereinbar, wenn bereits etablierte Art und keine neue Art handelt

 

Adami:

a) Denkbar und vernünftig wenn Bewirtschaftung durch Bachforelle durch Störfaktoren fruchtlos bleibt und nachweislich keine Gefährdung des BF Bestandes mit sich bringt.

b) Mit dem Nachhaltigkeitsprinzip dann kompatibel, wenn einschneidende Verbesserungen der Lebensraumqualität nicht möglich sind (plus gewisse Rahmenbedingungen)

c) hängt mit Handhabung des Artenschutz Prinzips zusammen, wenn auch Schutz im gesamten Verbreitungsgebiet inkl. künstlich geschaffenem , deutlich suboptimalen Lebensraum gemeint ist, so ist die Lösung nicht vertretbar.

 

Harsanyi:

a, b und c ja

Bestandsstützung von angepassten Fischarten ist legitim und mit Rio-Konvention und Artenschutz kompatibel, solange die BF nicht selbständig in der Lage ist diese Gewässer zu besiedeln und eigenständige Populationen auszubilden. Mensch ist interessiert, die frei werdenden Räume wieder zu besetzten. Keine der ehemals 26 Arten kann die BF im System ersetzen. Lehrbuch der Zoologie (Siewing, 1980): „Die Einbürgerung von Dam- und Muffelwild, Fasan oder Regenbogenforelle in Mitteleuropa ist ökologisch ohne Folgen geblieben.

 

Frage 7:

Ist eine vorübergehende Lösung im Sinne der Frage 6 reversibel(auch bei Fortpflanzung)

 

Jungwirth:

keine relevanten Zusatzwirkungen auf BF zu erwarten

Auswirkungen eventuell bei genetisch neuem Besatzmaterial (Einkreuzung)

volle Reversibilität unmöglich jedoch durch gezieltes Management Steuerung in gewünschte Richtung

 

Rey:

nicht vollständig reversibel aber durch Befischungsmassnahmen auf akzeptables Mass begrenzbar

 

Adami:

Reversibilität mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht gegeben anhand diverser Beispiele(S.12-14) lässt sich jedoch eine problemloses Zusammenleben der Arten ohne Gefährdung der autochtonen und eingebürgerten Spezies  durch RBF erkennen.

 

Harsanyi:

Fische können an Engstellen, Laichplätzen und durch Aufhebung der Schonvorschriften bis zum letzten Fisch entfernt werden. Wenn Populationen unter 50% der Biomasse entfernt werden, bricht der Bestand zusammen. Besonders behutsame Hege der bestehenden RBF Populationen ist auch im gegenwärtigen Zustand notwendig.

 

6.3. Fragen bzgl. Binnenkanäle und Alpenrhein

 

Frage 8:

Gibt es in den Binnenkanälen genügend Hinweise um auf eine Konkurrenzsituation BF-RBF und negative Auswirkungen auf BF zu schließen?

 

Jungwirth:

Indizien ja, aber negative Auswirkungen lassen sich nicht beurteilen.

 

Rey:

Indizien ja, jedoch nicht ausreichend um Schädigung durch Konkurrenz zu gänzlich zu belegen oder auszuschliessen.

Es ist nicht auszuschliessen, dass die geringe BF Dichte auch ohne RBF zustandekommen könnte Sämtliche genannten Indizien sagen nichts über Konkurrenz aus.

 

Adami:

Hinweise ja, die jedoch bezüglich der Auswirkungen auf BF nicht quantifizierbar sind.

Konkurrenz um Nahrung, Laichgebiete besondere Gewässerstruktoren konkurrieren mehrere Fischarten in vielen Gewässern ohne Verdrängung der ein oder anderen Art jetzt und in Zukunft.

 

Harsanyi:

Kann für beide Gewässertypen mit einem klaren Nein beantwortet werden. Konkurrenz dieser 2  Arten wurde und konnte auch nicht nachgewiesen werden. Allerdings gibt es genügend Hinweise, dass der Alpenrhein sowie die Kanäle und die Unterläufe der beidseitigen Zuflüsse als Lebensraum für die Bachforelle nicht mehr bzw. nur bedingt geeignet sind.

 

Frage 9:

Wenn keine eindeutigen Aussagen, welche Zusatzuntersuchungen und Erhebungen schlagen Sie vor?

 

Jungwirth:

Schwierig durch Untersuche eindeutige Aussagen zu bekommen  Untersuchung zur Stützung der Indizien

Revitalisierungsmaßnahmen mit entsprechenden Folgeuntersuchungen Larvendriftversuche  Tauchen, um Interaktionen der Fische zu beobachten  - Inwieweit wirklich Superimposition und Konkurrenz um Laichplätze im Herbst?

Zukünftige Versuchsdesigns mit Fischern und Fischereivereinen

 

Rey:

a) Besatzversuche: Wiederaufnahme von Untersuchungsansätzen von A. Peter

b) fakultativ: Bau eines Testgerinnes 

c) Einrichtung von Schonstrecken

d) fakultativ: ex-sito-Untersuchungen mit Individuen aus dem betroffenen Gewässer

 

Adami:

Zusätzliche Versuche und Erhebungen u. U. sinnvoll (Nahrungsverfügbarkeit und Nahrungsauswahl). Problem der Verzettelung und Nachvollziehbarkeit der Versuche und somit Fehlen der Akzeptanz!

Nachvollziehbare Ergebnisse von wissenschaftlich betreuten Versuchen bringen mehr.

 

Harsanyi:

Zusätzliche Untersuchungen sind nicht erforderlich, denn es liegen genügend Daten vor. Es handelt sich, wenn auch in denaturiertem Zustand nachweislich um eine Barbenregion, die für die BF nicht geeignet ist. Früher waren es adulte BF und juvenile abwandernde SF, die diese Gewässer besiedelt hatten.

 

Frage 10:

Eignung der BK und Alpenrhein hinsichtlich der abiotischen Faktoren als BF und RBF Gewässer sowie für andere Fischarten:

a) im heutigen Zustand

b) bei nur punktuellen Renaturierungen

c) bei umfassender Sanierung in qualitativer und ökomorphologischer Hinsicht

 

Jungwirth:

a)     schwer gestörte Systeme BK z.T. Hybridgewässer(BK), bedenkliche Wasserqualität, Alpenrhein hydrologisch gestört besser für anpassungsfähige Opportunisten wie RBF geeignet;

b)     punktuelle Maßnahmen nur sehr geringer Teilerfolg besser mittel bis langfristig durchgehende Revitalisierungen (wichtig niveaugleiche Anbindung der Seitengewässer, Dämpfung Schwallbetrieb, Verbesserung der Abflussverhältnisse)

c)      Gemeinsames transdisziplines Vorgehen mit allen Betroffenen und gute Konzepte in allen Bereichen

 

Rey:

a)     eignen sich nur abschnitts- oder stellenweise als Lebensraum für die angestammte und etablierte Fischfauna nur RBF tauglich, BF in Oberläufen der Binnenkanäle

b)     durch punktuelle Verbesserungen keine nachhaltige Wirkung auf Fischzönose

c)      umfassende Sanierung als Grundlage (Förderung hyporhitraler und rithraler Elemente; (Wasserqualität, Nahrungsgrundlage)

 

Adami:

a)     Eignung als „Forellengewässer“ ist im heutigen Zustand besonders für BF schlecht, auch für Cypriniden nicht geeignet. Eignung für Äsche sollte getestet werden.

b)     Sinnvolle Revitalisierungsmassnahmen für bestimmte Parameter können sich positiv auswirken.

c)     Ist die umfassende Sanierung(laut Adami sehr wahrscheinlich) in Bezug auf Funktion dieser Gewässer möglich und auch anhand des notwendigen Zeitraumes sozial, politisch und finanziell tragbar?

 

Harsanyi:

a)     im gegenwärtigen Zustand für BF nicht, für RBF, AE, Mühlkoppe und einige Kleinfische bedingt geeignet

b)     Punktuelle Renaturierungen führen nur zu punktuellen Verbesserungen und führen zu keiner nennenswerten Verbesserung des Fischbestandes.

c)     Es ist damit zu rechnen, dass eine dem Renaturierungsumfang und seiner Qualität adäquate gute Äschen und obere Barbenregion entstehen wird in der auch die BF und diverse Begleitfische beider Regionen einen entsprechenden Lebensraum finden.

 

Frage 11:

Stellen Revitalisierungsarbeiten eine vernünftige und nachvollziehbare Alternative zu RBF Einsätzen dar? Wenn ja, wie schätzen Sie den Erfolg der Maßnahmen ein?

 

Jungwirth:

mittel- und langfristig die einzig vernünftige und nachvollziehbare Alternative artenreiche Fischfauna und speziell selbstreproduzierende Bach- und Seeforellenbestände mit Einschränkungen realisierbar – 

Toxische Probleme müssen in den Griff bekommen werden.

Speziele Leitbilder für Binnenkanäle ermöglichen vielleicht Etablierung der BF in Oberläufen der BK

 

Rey:

Frage absurd, Besatzmassnahmen stehen sowieso nur als vorübergehende Lösung zu ökologischen Verbesserungen zur Diskussion.

Revitalisierungen verbessern die abiotische und somit auch die ökologische Situation und können somit Voraussetzung für eine gesunde nutzbare Fischzönose sein; Gew. Giessentyp mit verbesserter Grundwasseranbindung – Entwicklung eines grossen Artenspektrums Chancengleichheit für Arten

 

Adami:

Ja, jedoch erst durch gezielte Versuche können die erwarteten Auswirkungen bestätigt und somit als vernünftig bezeichnet werden.

 

Harsanyi:

Klares ja, sofern eine umfassende Renaturierung stattfindet und sich der ursprüngliche Fischbestand wieder so weit möglich regeneriert. Auf RBF Besatz kann dann verzichtet werden. Weist darauf hin, dass dann jedoch Barben, Nasen, Strömer, Aitel und Rutte den Hauptbestand bilden BF und SF nur als Begleitfische. 

Erfolge der Renaturierungsmassnahmen werden aufgrund der rasanten Entwicklung der Kommunen als pessimistisch eingeschätzt. Wasserkraftwerk Reichenau wird immer ein Problem bleiben. Schwallproblem muss vordringlich gelöst werden.

 

Frage 12:

Wird bei Einsätzen von RBF in BK und Alpenrhein das Vorsorgeprinzip eingehalten oder verletzt?

 

Jungwirth:

regelmäßige Einsätze sind mit Vorsorgeprinzip nicht kompatibel

Vereinzelte oder vorübergehende Einsätze in bestimmten Bereichen vertretbar

Einsätze mit primär residenten Fischen!  RBF soll als eingebürgerte Art akzeptiert werden.

 

Rey:

Mit dem Wortsinn Vorsorge nicht vereinbar – gängige Auslegung des Vorsorgeprinzips lässt zeitlich begrenzte Einsätze zu. Verhindert die Nichteinhaltung der Vorsorge nicht automatisch eine nachhaltige Entwicklung der angestammten Fischzönose verletzt sie das Vorsorgeprinzipo nicht.

 

 

 

Adami:

Einsatz von RBF bedeutet nicht automatisch eine Verletzung des Vorsorgeprinzips. Auswirkungen auf künftige Entwicklungen jedoch nicht ausgeschlossen. Eine endgültige Verdrängung der BF aus den Wasserläufen ist unwahrscheinlich.

 

Harsanyi:

Im gegenwärtigen Zustand der Gewässer wird das Vorsorgeprinzip in Bezug auf den ökologischen Zustand eingehalten. Durch Einsatz der RBF in derart denaturierten Gewässern können keine schädigenden oder lästigen Auswirkungen auftreten.

 

Frage 13:

  Welche Bewirtschaftungsmaßnahmen schlagen Sie vor, wenn:

a) BK und Alpenrhein in wassergütemäßiger und ökomorphologischer Hinsicht  

    weitgehend saniert werden können?

b) BK und Alpenrhein nur in wassergütemäßiger Hinsicht saniert werden

    können?

c) BK und Alpenrhein nur in ökomorphologischer Sicht revitalisiert werden

     können

d) Binnenkanäle und Alpenrhein nicht revitalisiert werden können?

 

Jungwirth:

a)     optimale Bestände bzgl. der Genetik zur Herstellung von Beständen autochtoner Arten (Ansiedlung ehemals vorhandener Arten) Stützbesatz BF und SF, RBF nicht gefördert aber als eingebürgerte Art akzeptiert

b)     nicht vorstellbar wegen EU-Wasserrahmenrichtlinie; Schutz und Förderungsmaßnahmen der SF und BF dort wo noch ausreichende Reproduktions-/ und Lebensraumverhältnisse vorliegen

      RBF Besätze mit Rücksicht auf Vermeidung potentieller Konkurrenz

      Forcierung der Äsche

Antworten zu c+d fehlen

 

Rey:

a)     eine in Abhängigkeit der Nutzung angemessene Besatzwirtschaft standorttypischer angestammter Fischarten (Ansiedlung Strömer, langfristige Einrichtung von Schonstrecken)  SF erholt sich ohne Bestandsstützung

     kein RBF Besatz

b)     eine in Abhängigkeit der Nutzung angemessene Besatzwirtschaft standorttypischer angestammter und etablierter Fischarten

c)     eine in Abhängigkeit der Nutzung angemessene Besatzwirtschaft standorttypischer angestammter und gegenüber negativen Einflüssen unterschiedlicher Wasserqualität wenig sensiblen Fischarten in geeigneten Abschnitten Fischarten

d)     eine in Abhängigkeit der Nutzung angemessene Besatzwirtschaft standorttypischer angestammter und etablierter Fischarten

 

Adami: für 13-16 nicht beantwortet wegen unzureichender Kenntnis der Gewässer

Äsche eine Alternative, aber problematisch für BF (Konkurrenz bzgl. Nahrung)

a)     positive Reaktion auf BF (nach 4-6 Jahren mind. 1 km flussaufwärts erkennbar), Stützungsbesatz für BF

c) d)  Besatzversuche mit Äschen aber Überlappung der Nischen mit BF ist gegeben und somit Konkurrenzdruck von Äschen auf BF.

 

Harsanyi:  (setzt für alle Antworten v.a. 13 die Beseitigung des Schwallbetriebes voraus)

 

a)     Frage nach der Art der Sanierung und Bedeutung des Wortes weitgehend ist von entscheidender Bedeutung. Förderung der einheimischen Fischarten der Äschen- und Barbenregion. Besatz mit RBF kann und soll unterbleiben. Kann eine vollständige Sanierung gleich aus welchem Grund nicht erfolgen, so bleibt in Bezug auf die Fischerei die Förderung der RBF als einzige Alternative übrig.

b)     Durch eine nur wassergütemässige Sanierung ohne Anbindung des Umlandes mit entsprechenden natürlichen Input  und ohne Beseitigung des Schwallbetriebes wird der Lebensraum für die BF nicht nennenswert verbessert. Fazit: Bewirtschaftung mit Äsche und RBF.

c)     Es kann angenommen werden, dass in diesem Fall auf die Bewirtschaftung mit RBF verzichtet werden kann, (sofern die ökotoxischen Substanzen keine schädigenden Auswirkungen zeigen, die dies verhindern) und die Anhebung des Grundwasserspiegels zu einer Erhöhung des Abflusses in den Kanälen führen wird. Hegemassnahmen in diesem Fall wie bei a).

d)     Tendenz zur weiteren Abnahme der Bestände wird sich fortsetzen. Besatz mit standorttreuen Bach- und Flussformen der  RBF in Verbindung mit einer entsprechenden Hege kann die rückläufige Tendenz auffangen und eine Erhöhung des Ertrages erwarten lassen. Alpenrhein bleibt auf künstlichen Besatz angewiesen.

 

Frage 14:

Sehen Sie alternative Bewirtschaftungsmaßnahmen für die Übergangszeit bis zu einer effektiv erfolgten Sanierung?

 

Jungwirth:

Alternative Bewirtschaftungsmaßnahmen unter derzeitigen Rahmenbedingun- gen kaum möglich, eventuell mit der Äsche in Mittel- und Unterläufen

 

Rey:

keine Alternativen sondern nur kurzfristig regulierende Massnahmen

  1. Ausdehnung  der Fangzeiten für einsteigende RBF in Gebieten ohne Naturverlaichung der BF (Effekte: Regulierung der Naturverlaichung, Eröffnung einer neuen Nutzungsressource für Sportfischer)
  2. Schonmasserhöhung für residenten RBF Stamm (gr. Reproduktion)

 

Adami:

keine Vorschläge

 

Harsanyi:

Während der Übergangszeit keine andere effektive Alternative als RBF Besatz, da Äsche nur bedingt förderbar.

 

 

Frage 15:

Wie beurteilen Sie eine Bewirtschaftung der RBF mit Hinblick auf die SF im Alpenrheingebiet (Fortpflanzung) und im Bodensee?

 

Jungwirth:

Konkurrenz durch Nischenüberlappung an Laichplätzen von SF durch RBF von geringerer Bedeutung als BF und im Bodensee trotz Nischenüberlappung unwahrscheinlich / nicht von Relevanz.

 

Rey:

Frage und Antwort fehlen in der Expertise

 

Adami:

Wahrscheinliche Gefährdung an den Kinderstuben soweit die Fortpflanzungshabitate übereinstimmen, sinkende RBF Erträge hängen nicht mit Besatzstopp zusammen

 

Harsanyi:

SF Bestand hat sich trotz Anwesenheit der RBF erholt. Durch die RBF kann beim derzeitigen Trophiezustand des Bodensees keine Nahrungskonkurrenz entstehen. Ansprüche auf Laichhabitat und Nahrungsspektrum sind zudem verschieden.  Die intraspezifische Konkurrenz führ unweigerlich zur Trennung der Habitate der adulten Tiere von BF und SF weshalb beide Unterarten bis heute überleben konnten. Es kann somit angenommen werden, dass dies auch auf die RBF zutrifft.

 

Frage 16:

Wie beurteilen Sie eine Verbreitung der RBF in bisher RBF-freie Bereiche des Alpenrheins kurz- und langfristig (Fischtreppe)?

 

Jungwirth:

Gefahr grundsätzlich gegeben jedoch durch Management(Entnahme an Fischtreppe) zu vernachlässigen. Eine starke Ausbreitung in Vorder- und Hinterrhein ist aufgrund der Hydromorphologischen Situation nicht zu erwarten.

 

Rey:

Eine kurzfristige Gefahr für die Verbreitung der RBF in bisher nicht zugängliche Bereiche des Alpenrheins ist nicht erkennbar.

Langfristige Prognosen können nicht gemacht werden.

 

Adami:

RBF erobert zwar Gewässerstrecken erfolgreich, Verbreitung in Gebiete, wo RBF suboptimale Bedingungen vorfindet ist unwahrscheinlich

 

Harsanyi:

Winterkalte Zuflüsse sind für RBF ungeeignet. BF in diesen Bereichen dominant. Ausbildung eines sich selbst reproduzierenden RBF-Bestandes ist nicht zu erwarten.

 

Frage 17:

Können Binnenkanäle und Alpenrhein als Sonderfall betrachtet werden, oder sind die Beobachtungen und Schlussfolgerungen zur Situation in diesem Gebiet auf andere hydrologische Systeme der CH übertragbar?

 

Jungwirth:

Nicht oder nur bedingt auf andere hydrologische Systeme der CH übertragbar

 

Rey:

Empfehlungen zur Bewirtschaftungsstrategie sind nur rein theoretisch auf andere Systeme vergleichbaren Charakters übertragbar wo Selbstverlaichung stattfindet. Jedes Gewässer muss individuell betrachtet werden.

 

Harsanyi:

Grundwassersituation im Rheintal einzigartig. Im Gebirge nur punktuell mögliche Aufenthaltsorte(Präferendum) aber mit keiner Reproduktionsmöglichkeit. Situation ist folglich auf andere hydrologische Systeme der Schweiz nicht übertragbar.

 

Adami:

Frage und Antwort fehlen in der Expertise


Copyright © Günter Feuerstein